für Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen
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AUFGABEN DER SCHULLEITUNG
Aufgaben der Schulleitung
Beantragung der Assistenzleistung bis 31. Mai vor Beginn eines Schuljahres an die zuständige Bildungsregion (BR) (Formular S1) – hat jährlich zu erfolgen.
Diensteinteilung der Assistenz in Zusammenarbeit mit dem unterrichtenden Klassenteam bis zwei Wochen nach Schulanfang (Stundenplan)
Bestätigung der Zielvereinbarung mit Assistenz (Anfang Oktober des laufenden Schuljahres, Formular S5)
Bestätigung der Evaluierung der Zielvereinbarung -Schlussgespräch bis 31. Mai des laufenden Schuljahres und Weiterleitung an den Dienstgeber (Formular S5).
Monatliche Bestätigung der Dienstaufzeichnung der Assistenz und Weiterleitung an den Dienstgeber (Formular S4)
Meldung der Notwendigkeit der Teilnahme an mehrtägigen Schulveranstaltungen (bis 30. April vor Beginn des Schuljahres, Formular S7)