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ASSISTENZEN
für Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen
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FACHBERATUNG

Der Fachberatung für Integration (FBI) obliegt die Beratung der Rechtsträger, der Kindergarten- und Hortpädagoginnen sowie der Eltern.

Ihre Aufgaben können grundsätzlich in zwei Bereiche unterteilt werden:

  • Ressourcensteuerung: Die Fachberatung stellt den Integrationskräftebedarf fest und teilt die verfügbaren Stunden zu.
  • Fachberatung  und Praxis in Kindergärten und Horten: Die Fachberatung berät fachlich und nimmt beobachtend und praktizierend die heilpädagogische Betreuung der Kinder mit Behinderung in einem Kindergarten/Hort im Rahmen ihrer verfügbaren Zeitressourcen wahr.