KOSTENERSATZ
Kostenersatz
Die Rechtsträger von heilpädagogischen Gruppen haben Anspruch auf einen Kostenersatz in der Höhe des festgestellten unbedingt notwendigen Aufwandes abzüglich der Einnahmen.
Die Rechtsträger von heilpädagogischen Gruppen haben Anspruch auf einen Kostenersatz in der Höhe des festgestellten unbedingt notwendigen Aufwandes abzüglich der Einnahmen.