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ASSISTENZEN
für Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen
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ELTERNBEITRÄGE/WERKBEITRÄGE

Elternbeiträge/Werkbeiträge

Heilpädagogische Kindergartengruppe:
ist für Kinder ab dem vollendeten 30. Lebensmonat bis zum Schuleintritt für die Eltern beitragsfrei.

Heilpädagogische Hortgruppe:
Der Rechtsträger hat von den Eltern einen angemessenen, sozial gestaffelten Kostenbeitrag einzuheben, der höchstens kostendeckend sein darf – siehe dazu Elternbeitragsverordnung.

 

Gemäß §11 Oö. Elternbeitragsverordnung können vom Rechtsträger für Werkarbeiten Materialbeiträge (Werkbeiträge) maximal 129 Euro (Indexanpassung Arbeitsjahr 2025/26) pro Arbeitsjahr eingehoben werden. Die Einhebungsmodalitäten werden vom Rechtsträger festgelegt.

Der Elternbeitrag für Kinder mit Pflegebedarf (Pflegegeldgesetze des Bundes und der Länder) in heilpädagogischen Gruppen richtet sich nach der Pflegestufe.