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ASSISTENZEN
für Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen
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ELTERNBEITRAG/ WERKBEITRAG

Eltern bzw. Erziehungsberechtigte haben einen monatlichen Kostenbeitrag (Elternbeitrag) für ihr Kind vor dem vollendeten 30. Lebensmonat bzw. ab dem Schuleintritt zu leisten – siehe dazu Elternbeitragsverordnung.

Der Elternbeitrag für Kinder mit Pflegebedarf (Pflegegeldgesetze des Bundes und der Länder) in heilpädagogischen Gruppen richtet sich nach der Pflegestufe.  

Gemäß §11 Oö. Elternbeitragsverordnung können vom Rechtsträger für Werkarbeiten Materialbeiträge (Werkbeiträge) maximal 129 Euro (Indexanpassung Arbeitsjahr 2025/26) pro Arbeitsjahr eingehoben werden. Die Einhebungsmodalitäten werden vom Rechtsträger festgelegt.