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ASSISTENZEN
für Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen
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VORAUSSETZUNG FÜR KOSTENERSATZ

Voraussetzung für die Gewährung des Kostenersatzes

  • Es handelt sich um ein Kind mit Behinderung gem. Oö. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz.
  • Das Kind mit Behinderung wurde entsprechend dem Oö. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz in einer Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung aufgenommen.
  • Die Bestimmungen der Durchführungsrichtlinie zum Transport von Kindern mit Behinderungen in heilpädagogische Kindergarten- und Hortgruppen, sowie Integrationsgruppen in Regelhorten werden eingehalten.
    Durchführungsrichtlinie (Kostenersatz für den Transport von Kindern mit Behinderungen)