für Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen
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VORAUSSETZUNG FÜR KOSTENERSATZ
Voraussetzung für die Gewährung des Kostenersatzes
Es handelt sich um ein Kind mit Beeinträchtigung gem. Oö. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz.
Das Kind mit Beeinträchtigung wurde entsprechend dem Oö. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz in einer Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung aufgenommen.