für Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen
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NICHT GEFÖRDERTE TRANSPORTE
Nicht geförderte Transporte
Transporte von Kindern mit Beeinträchtigungen, die eine Integrationsgruppe in einem Regelkindergarten besuchen. Diese Transporte fallen unter die Kindergartentransporte der Gemeinden.
Transporte von Kindern mit Beeinträchtigungen, für die eine interne Unterbringung nach dem Oö. Chancengleichheitsgesetz durchgehend zur Verfügung steht.
Transporte in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.
Transporte von beeinträchtigten Schülern zu den Schulstandorten (Finanzamt Linz).
Transporte von beeinträchtigten Personen, welche eine Werkstätte besuchen (Abteilung Soziales).