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ASSISTENZEN
für Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen
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NICHT GEFÖRDERTE TRANSPORTE

  • Transporte von Kindern mit Behinderungen, die eine Integrationsgruppe in einem Regelkindergarten besuchen. Diese Transporte fallen unter die Kindergartentransporte der Gemeinden.
  • Transporte von Kindern mit Behinderungen, für die eine interne Unterbringung nach dem Oö. Chancengleichheitsgesetz durchgehend zur Verfügung steht.
  • Transporte in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.
  • Transporte von behinderten Schülern zu den Schulstandorten (Finanzamt Linz).
  • Transporte von behinderten Personen, welche eine Werkstätte besuchen (Abteilung Soziales).