für Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen
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NICHT GEFÖRDERTE TRANSPORTE
Transporte von Kindern mit Behinderungen, die eine Integrationsgruppe in einem Regelkindergarten besuchen. Diese Transporte fallen unter die Kindergartentransporte der Gemeinden.
Transporte von Kindern mit Behinderungen, für die eine interne Unterbringung nach dem Oö. Chancengleichheitsgesetz durchgehend zur Verfügung steht.
Transporte in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.
Transporte von behinderten Schülern zu den Schulstandorten (Finanzamt Linz).
Transporte von behinderten Personen, welche eine Werkstätte besuchen (Abteilung Soziales).