BEGLEITPERSON
Bei Vorliegen eines ärztlichen Gutachtens über die notwendige Begleitung transportierter Kinder ist eine Begleitperson einzusetzen.
Dieses Gutachten ist von den Eltern einzuholen und dem Transportunternehmen zu übergeben.
Bei Vorliegen eines ärztlichen Gutachtens über die notwendige Begleitung transportierter Kinder ist eine Begleitperson einzusetzen.
Dieses Gutachten ist von den Eltern einzuholen und dem Transportunternehmen zu übergeben.