ASSISTENZ
für Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen
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ABLAUF KOSTENERSATZ

Ablauf Kostenersatz

Für den Kostenersatz im jeweiligen Arbeitsjahr (Kindergarten-/Hortjahr) hat der beauftragte Transportunternehmer bei der Bildungsdirektion , Referat Präs/ 3c, Assistenzen, 4040 Linz, Sonnensteinstr.20, folgende Nachweise vorzulegen:

  • Transportverträge inkl. Liste der zu transportierenden Kinder
  • Wageneinsatzpläne
  • Liste der Lenker
  • Liste der Begleitpersonen inkl. ärztliche Gutachten über die Notwendigkeit
  • An- und Abwesenheitslisten der transportierten Kinder ( ab Jänner 2025 nicht mehr erforderlich – Umstellung auf Planabrechnung)
  • Monatliche Abrechnungen