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ASSISTENZEN
für Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen
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DIENSTVERTRAG INTEGRATIONSKRAFT

Der Dienstvertrag ist zwischen Arbeitgeber (Gemeinde oder privatem Rechtsträger) und der Integrationskraft abzuschließen und ist Voraussetzung für die Gewährung des Kostenersatzes durch das Land OÖ.