Termine/ Infos
Termine/Infos
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Bekanntgabe des Integrationsbedarfs durch die Eltern:
Um Kindern und Jugendlichen mit besonderen Bedürfnissen die bestmögliche Unterstützung in einer Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung geben zu können, ist es wichtig, dass Eltern den Rechtsträgern von Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen rechtzeitig Informationen betreffend des Unterstützungsbedarfs ihres Kindes durch F1 (ärztlich/psychologische Stellungnahme) Befunde und
F2a (Einverständniserklärung der Eltern – Kindergarten/Hort/Krabbelstube) bekanntgeben.
Dies kann am besten im Rahmen der Einschreibung erfolgen. -
Kontaktaufnahme des Rechtsträgers mit der für die Einrichtung zuständigen Fachberatung für Integration (FBI).
Voraussetzung dafür ist, dass die Formulare F1 (ärztlich/psychologische Stellungnahme) und
F2a (Einverständniserklärung der Eltern – Kindergarten/Hort/Krabbelstube)
beim Rechtsträger aufliegen.
Zu einem späteren Zeitpunkt auftretende Kinder mit Integrationsbedarf sind ebenfalls nach vorangehend beschriebenem Ablauf abzuwickeln. -
Stundenvergabe durch die Fachberatung für Integration (FBI) für Integrationsmaßnahmen ab 1. September des neuen Arbeitsjahres.
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Weitere Vergabetermine für auftretende Neuintegrationen im Arbeitsjahr sind 1. Oktober und 1. Februar.
KOSTENERSATZ
1. Oktober – 15. November:
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Antrag auf Kostenersatz für das laufende Jahr durch den Rechtsträger der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung bzw. bei Beginn während des Jahres innerhalb von 4 Wochen nach Förderzusagen.
1. Oktober – 31.Oktober:
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1. Lohnkostenabrechnung durch den Arbeitgeber (Rechtsträger oder beauftragter Dritter) der Assistenz für den bereits abgelaufenen Zeitraum Jänner bis August.
1. Februar – 28. Februar:
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2. Lohnkostenabrechnung durch den Arbeitgeber (Rechtsträger oder beauftragter Dritter) der Assistenz für den bereits abgelaufenen Zeitraum September bis Dezember.