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ASSISTENZEN
für Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen
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Termine/ Infos

  • Bekanntgabe des Integrationsbedarfs durch die Eltern:
    Um Kindern und Jugendlichen mit besonderen Bedürfnissen die bestmögliche Unterstützung in einer Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung geben zu können, ist es wichtig, dass Eltern den Rechtsträgern von Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen  rechtzeitig Informationen betreffend des Unterstützungsbedarfs ihres Kindes durch F1 (ärztlich/psychologische Stellungnahme) Befunde und
    F2a (Einverständniserklärung der Eltern – Kindergarten/Hort/Krabbelstube) bekanntgeben.
    Dies kann am besten im Rahmen der Einschreibung erfolgen.
  • Kontaktaufnahme des Rechtsträgers mit der für die Einrichtung zuständigen Fachberatung für Integration (FBI).
    Voraussetzung dafür ist, dass die Formulare F1 (ärztlich/psychologische Stellungnahme)und
    F2a (Einverständniserklärung der Eltern – Kindergarten/Hort/Krabbelstube)
    beim Rechtsträger aufliegen.
    Zu einem späteren Zeitpunkt auftretende Kinder mit Integrationsbedarf sind ebenfalls nach vorangehend beschriebenem Ablauf abzuwickeln.
  • Stundenvergabe durch die Fachberatung für Integration (FBI) für Integrationsmaßnahmen ab 1. September des neuen Arbeitsjahres.
  • Weitere Vergabetermine für auftretende Neuintegrationen im Arbeitsjahr sind 1. Oktober und 1. Februar.

 

KOSTENERSATZ

1. Oktober – 15. November:

  • Antrag auf Kostenersatz für das laufende Jahr durch den Rechtsträger der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung bzw. bei Beginn während des Jahres innerhalb von 4 Wochen nach Förderzusagen.

1. Oktober – 31.Oktober:

  • 1. Lohnkostenabrechnung durch den Arbeitgeber (Rechtsträger oder beauftragter Dritter) der Assistenz für den bereits  abgelaufenen Zeitraum Jänner bis August.

1. Februar – 28. Februar:

  • 2. Lohnkostenabrechnung durch den Arbeitgeber (Rechtsträger oder beauftragter Dritter) der Assistenz für den bereits abgelaufenen Zeitraum September bis Dezember.