ASSISTENZ
für Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen
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ABWESENHEIT/ERKRANKUNG DES KINDES

Abwesenheit/Erkrankung des Kindes

Integrationskind ist krank:

  • bis zu 5 Tagen – Mitarbeit der Assistenz in der Integrationsgruppe, Materialvorbereitung, Studium von Fachliteratur, … oder Abbau von vorhandenen Überstunden

  • ab dem 6. Tag – Information an die Fachberatung für Integration: in Absprache mit der Fachberatung für Integration werden weitere Aufgaben und Maßnahmen festgelegt; diese Vereinbarung ist von der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung an die Bildungsdirektion , Referat /Präs 3c, Assistenzen, weiterzuleiten