ABWESENHEIT/ERKRANKUNG DES KINDES
Abwesenheit/Erkrankung des Kindes
Integrationskind ist krank:
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bis zu 5 Tagen – Mitarbeit der Assistenz in der Integrationsgruppe, Materialvorbereitung, Studium von Fachliteratur, … oder Abbau von vorhandenen Überstunden
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ab dem 6. Tag – Information an die Fachberatung für Integration: in Absprache mit der Fachberatung für Integration werden weitere Aufgaben und Maßnahmen festgelegt; diese Vereinbarung ist von der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung an die Bildungsdirektion OÖ, Referat /Präs 3c, Assistenzen, weiterzuleiten