DIENSTVERTRAG INTEGRATIONSKRAFT
Der Dienstvertrag ist zwischen Arbeitgeber (Gemeinde oder privatem Rechtsträger) und der Integrationskraft abzuschließen und ist Voraussetzung für die Gewährung des Kostenersatzes durch das Land OÖ.
Der Dienstvertrag ist zwischen Arbeitgeber (Gemeinde oder privatem Rechtsträger) und der Integrationskraft abzuschließen und ist Voraussetzung für die Gewährung des Kostenersatzes durch das Land OÖ.