ABWESENHEIT/ERKRANKUNG DER INTEGRATIONSKRAFT
Abwesenheit/Erkrankung der Integrationskraft
Für erkrankte Integrationskräfte ist spätestens ab dem 6. Tag eine Vertretung einzusetzen, z. B. durch eine zusätzliche pädagogische Assistenzkraft, diese Vertretungsregelung ist der Fachberatung für Integration und der Bildungsdirektion OÖ., Referat Präs /3c, Assistenzen, zu melden.