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ASSISTENZEN
für Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen
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INTEGRATIONSKRAFT ERKRANKT

Für erkrankteIntegrationskräfte ist spätestens ab dem 6. Tag eine Vertretung einzusetzen, z. B. durch eine zusätzliche pädagogische Assistenzkraft. Diese Vertretungsregelung ist der Fachberatung für Integration und der Bildungsdirektion , Referat Präs 3c, Assistenzen, zu melden.