ASSISTENZ
für Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen
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INTEGRATIONSKRAFT ERKRANKT

Integrationskraft erkrankt

Für erkrankte Integrationskräfte ist spätestens ab dem 6. Tag eine Vertretung einzusetzen, z. B. durch eine zusätzliche pädagogische Assistenzkraft. Diese Vertretungsregelung ist der Fachberatung für Integration und der Bildungsdirektion , Referat Präs3c, Assistenzen, zu melden.