ASSISTENZ
für Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen
Header-Bild

INTEGRATIONSKIND ERKRANKT

Integrationskind erkrankt

  • Bis zu 5 Tagen – Mitarbeit der Integrationskraft in der Integrationsgruppe (Unterstützung der Gruppe im Sinne der Integration, Förderung anderer Kinder der Gruppe, Materialvorbereitung, Studium von Fachliteratur … oder Abbau vorhandener Überstunden

 

  • Ab dem 6. Tag –  Information an die Fachberatung für Integration (FBI): In Absprache mit der FBI werden weitere Aufgaben und Maßnahmen festgelegt und durch die Kinderbildungs- und-betreuungseinrichtung (KBBE) schriftlich an die Bildungsdirektion , Referat Präs3c, Assistenzen, übermittelt.