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ASSISTENZEN
für Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen
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ABWESENHEIT/ERKRANKUNG DER INTEGRATIONSKRAFT

Für erkrankteIntegrationskräfte ist spätestens ab dem 6. Tag eine Vertretung einzusetzen, z. B. durch eine zusätzliche pädagogische Assistenzkraft, diese Vertretungsregelung ist der Fachberatung für Integration und der Bildungsdirektion OÖ., Referat Präs /3c, Assistenzen, zu melden.