ASSISTENZ
für Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen
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TRANSPORT IN DIE KBBE

Transport in die KBBE

Zuständig für den Transport in Regel-Kinderbildungs- und-betreuungseinrichtungen (KBBE) sind die Gemeinden.

Der Transport in heilpädagogische Kindergarten- und Hortgruppen sowie Integrationsgruppen in Regelhorten erfolgt durch HP-Transporte.