für Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen
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INTEGRATIONSKIND ERKRANKT
Integrationskind erkrankt
Bis zu 5 Tagen – Mitarbeit der Integrationskraft in der Integrationsgruppe (Unterstützung der Gruppe im Sinne der Integration, Förderung anderer Kinder der Gruppe, Materialvorbereitung, Studium von Fachliteratur … oder Abbau vorhandener Überstunden
Ab dem 6. Tag – Information an die Fachberatung für Integration (FBI): In Absprache mit der FBI werden weitere Aufgaben und Maßnahmen festgelegt und durch die Kinderbildungs- und-betreuungseinrichtung (KBBE) schriftlich an die Bildungsdirektion OÖ, Referat Präs3c, Assistenzen, übermittelt.