ASSISTENZ
für Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen
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BEFREIUNG SCHULPFLICHTIGER KINDER V. SCHULBESUCH

Befreiung schulpflichtiger Kinder v. Schulbesuch

Schulpflichtige Kinder, die von der zuständigen Schulbehörde (Bildungsregion) vom Schulbesuch befreit wurden, fallen nicht in die Zuständigkeit der Fachberatung für Integration (FBI), daher werden für diese Kinder grundsätzlich keine Integrationsstunden von der Fachberatung für Integration (FBI) beim Besuch eines Kindergartens zugeteilt.
Die Fachberatung für Integration ist grundsätzlich für schulpflichtige Kinder im Kindergarten nicht zuständig.