ASSISTENZ
für Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen
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INTEGRATIONSKRAFT UND MEDIZINISCHE BETREUUNG

Integrationskraft und medizinische Betreuung

Kinder mit medizinischem Betreuungsbedarf fallen lt. Oö. KBBG nicht in die Zuständigkeit der Fachberatung für Integration (FBI).

Ausnahme: Das Kind weist auch einen Förderbedarf entsprechend der Integration auf. Für Kinder mit ausschließlich medizinischem Betreuungsbedarf können daher keine Integrationsstunden zugeteilt werden.