ASSISTENZ
für Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen
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BEENDIGUNG DES EINSATZES DER INTEGRATIONSKRAFT

Beendigung des Einsatzes der Integrationskraft

Der Kostenersatz für Integrationskräfte wird gewährt, solange die  betreffenden Kinder mit Beeinträchtigung die Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung besuchen. Mit dem Ausscheiden der betreffenden Kinder endet die Förderung durch das Land OÖ.
Die Fachberatung für Integration (FBI) ist zeitgerecht zu informieren.