ASSISTENZ
für Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen
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ANTRAG AUF KOSTENERSATZ

Antrag auf Kostenersatz

Das Land OÖ. leistet für die von der Fachberatung für Integration zugeteilten Integrationsstunden einen Kostenersatz laut §35 Oö. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (Oö. KBBG).
Antragstellung für den Kostenersatz sowie die konkrete Abwicklung erfolgen über die

 Online-Plattform.